AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil für alle zwischen dem Webdesigner Alexander Schmalz, nachstehend „AXSIGN - Webentwicklung“ genannt, und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.

1.2 Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht.

1.3 Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Übrigen ferner für die per Briefpost, Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und Änderungsaufträge.

§ 2 Angebot und Abwicklung

2.1 Von Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem Auftraggeber durch AXSIGN - Webentwicklung in schriftlicher oder mündlicher Form ein unverbindliches Angebot unterbreitet, welches durch den Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- Euro sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner vorherigen Genehmigung.

2.2 Angebote von AXSIGN - Webentwicklung sind freibleibend und unverbindlich. Dies bedeutet, dass sich der Preis und die Ausführung der angebotenen Leistung ändern können.

2.3 Der Auftraggeber legt AXSIGN - Webentwicklung vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/Reinzeichnung.

2.4 AXSIGN - Webentwicklung ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder eben selbst auszuführen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit AXSIGN - Webentwicklung kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags/Angebotes per Briefpost, Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch AXSIGN - Webentwicklung zustande.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages ist im jeweiligen Angebot oder Pflichtenheft schriftlich fixiert.

§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung

4.1 Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten AXSIGN - Webentwicklung erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc. nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber AXSIGN - Webentwicklung für Ansprüche Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain von allen Ersatzansprüchen frei.

4.2 Der Auftragsgeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen um eine eventuelle weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten, Unterlagen etc. kommen, kann AXSIGN - Webentwicklung hierfür nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für die Übermittlung der Daten.

4.3 Im Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw. abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

4.4 Sollten Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern vorliegen, ist auch hier AXSIGN - Webentwicklung haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.5 Die Haftung von AXSIGN - Webentwicklung ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen können.

4.6 Für den Fall des Datenverlustes bei AXSIGN - Webentwicklung, trotz stetigen Backup der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich AXSIGN - Webentwicklung zur Verfügung zu stellen.

4.7 Reinzeichnungen, Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.8 Nach Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird AXSIGN - Webentwicklung dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt AXSIGN - Webentwicklung die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer.

4.9 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung von AXSIGN - Webentwicklung.

4.10 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht.

4.11 AXSIGN - Webentwicklung hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

4.12 AXSIGN - Webentwicklung ist jederzeit, auch wenn AXSIGN - Webentwicklung das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden und bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf seiner Internetpräsenz darzustellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten zu verwenden. Eine Veröffentlichung der Internetadresse der durch AXSIGN - Webentwicklung erstellten oder bearbeiteten Internetseite des Auftraggebers wird gestattet.

4.13 Der Auftraggeber wird AXSIGN - Webentwicklung an angebrachter Stelle, zumindest im Impressum, der Internetseite als Urheber der Internetseite nennen sowie auf die Internetpräsenz von AXSIGN - Webentwicklung verlinken. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von AXSIGN - Webentwicklung zu entfernen.

4.14 Lieferverpflichtungen bzw. Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die Leistung zur Versendung gelangt ist.

§ 5 Lieferfrist

5.1 Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der Auftraggeber erkennt die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an. Bei Abgabe eines Termins wird davon ausgegangen, dass die versprochene Leistung sowohl technisch als auch gestalterisch ausgeführt werden kann.

5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.3 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

§ 6 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Monatliche Pakete, SEO

6.1 AXSIGN - Webentwicklung genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. AXSIGN - Webentwicklung behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann AXSIGN - Webentwicklung eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

6.3 Bei Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr voraus oder am Anfang des Monats bei monatlicher Zahlweise an.

6.4 AXSIGN - Webentwicklung garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem Suchmaschinenanbieter.

§ 7 Vergütung

7.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

7.2 Die Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, etc. pp. fällig und zwar in voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.

7.3 Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe finanzielle Vorleistung für AXSIGN - Webentwicklung bedeutet, ist AXSIGN - Webentwicklung berechtigt, Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.

7.4 Sonstige Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von AXSIGN - Webentwicklung vorgelegt werden, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.5 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist AXSIGN - Webentwicklung berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

7.6 AXSIGN - Webentwicklung behält sich das Eigentum aller überlassenen Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Auftraggeber über.

7.7 Ein Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.

7.8 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es AXSIGN - Webentwicklung gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt AXSIGN - Webentwicklung vorbehalten.

7.9 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen etc. pp. so kann AXSIGN - Webentwicklung den Nettoauftragswert um 30 % bei Verzug von 3 Monaten und um 75 % bei Verzug von 6 Monaten erhöhen.

7.10 Sollte ein Auftrag im Nachhinein von dem Auftraggeber storniert werden behält AXSIGN - Webentwicklung den Vergütungsanspruch für bereits umgesetzte Arbeiten ein.

7.11 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7.12 Wie unter Ziffer 2.4 bereits festgehalten, bevollmächtigt der Auftraggeber AXSIGN - Webentwicklung notwendige Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, AXSIGN - Webentwicklung für diese Fremdleistungen freizustellen, insbesondere die Kosten zu übernehmen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

8.1 AXSIGN - Webentwicklung verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. AXSIGN - Webentwicklung verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente, Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.

8.2 Ausgeschlossen ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn AXSIGN - Webentwicklung und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die Erfüllungsgehilfen von AXSIGN - Webentwicklung leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

8.3 Eine Haftung von AXSIGN - Webentwicklung, welche unter Vollmacht bzw. ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt AXSIGN - Webentwicklung von allen Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.

8.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an AXSIGN - Webentwicklung übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber AXSIGN - Webentwicklung von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn AXSIGN - Webentwicklung im Laufe der Tätigkeit Bedenken kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet AXSIGN - Webentwicklung für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter von AXSIGN - Webentwicklung die Kosten hierfür der Auftraggeber.

8.5 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede Haftung für AXSIGN - Webentwicklung. Darüber hinaus bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und Vollständigkeit des Werkes.

8.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von AXSIGN - Webentwicklung gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei AXSIGN - Webentwicklung anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als mangelfrei betrachtet.

8.7 Bei Vorliegen von Mängeln steht AXSIGN - Webentwicklung das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

8.8 Soweit Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung einer Domain, übernimmt AXSIGN - Webentwicklung keine Gewähr für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen. AXSIGN - Webentwicklung übernimmt keine Haftung für Produkte und Dienstleistungen, die von Fremdanbietern angeboten werden.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Alle Informationen, welche AXSIGN - Webentwicklung im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist.

9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen AXSIGN - Webentwicklung betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

9.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

10.2 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich der Sitz von AXSIGN - Webentwicklung. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Sigmaringen vereinbart.

10.3 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

Stand: Mai 2019

AXSIGN - Webentwicklung